Aktuelle parlamentarische Anfragen:


I. Kleine Anfrage zur Umsetzung der Verwaltungsreform in der Berliner Polizei


Ich frage den Senat:
  1. Wie hoch ist die Anzahl der Arbeits-, Projekt- und Lenkungsgruppen (im folgenden nur noch "AGs"), die zur Vorbereitung und/oder Umsetzung der Verwaltungsreform in der Berliner Polizei eingerichtet sind/wurden?


  2. Wie hoch ist die Anzahl der in diesen AGs beschäftigten Beamten, aufgeschlüsselt nach
      Verwaltungsbeamten,
      Schutzpolizeibeamten,
      Kriminalpolizeibeamten?


  3. Aus welchen Dienststellen kommen diese Beamten und mit welchen Aufgaben waren sie dort betraut?


  4. Werden diese Aufgaben nun von anderen Beamten erledigt, weil die Arbeit in den AGs eine Aufgabenerledigung in den (entsendenden) Dienststellen verzögert oder verhindert?


  5. Welche Qualifikationen weisen die in die AGs entsandten Beamten für diese Tätigkeit auf?


  6. Wieviele Polizeivollzugsbeamte nehmen in der Berliner Polizei Aufgaben des Controlling oder der Kosten-Leistungs-Rechnung wahr und welche Qualifikationen weisen diese Polizeivollzugsbeamten auf?


  7. Wurden für die Vorbereitung oder Umsetzung der Verwaltungsreform in der Berliner Polizei zusätzliche speziell qualifizierte Dienstkräfte (insbesondere Controller) eingestellt?


Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1456


Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
In der Berliner Polizei sind 19 ämterübergreifende Arbeitsgruppen zur Umsetzung der Verwaltungsreform eingerichtet worden. Davon haben zwei Arbeitsgruppen ihre Aufgaben abgeschlossen und wurden aufgelöst. Darüber hinaus bestehen im Landesschutzpolizeiamt weitere acht-, im Landeskriminalamt und im Landespolizeiverwaltungsamt je zwei- sowie in der Landespolizeischule eine weitere interne Arbeitsgruppe.

Zu 2.:
Die Anzahl der Mitglieder in den Arbeitsgruppen ist nicht immer gleichbleibend. Durch die Fortschreibung der Arbeitsaufträge wie auch durch die partielle Einbindung von Experten können sich Veränderungen hinsichtlich der Teilnehmerzahl ergeben. Nicht zuletzt durch Personalfluktuation sind die hier aufgezeigten Beschäftigten bei der gewünschten Unterteilung nur eine Momentaufnahme. In den zur Zeit 30 aktiven Arbeitsgruppen zur Umsetzung der Verwaltungsreform sind 72 Schutzpolizeibeamte, 25 Kriminalpolizeibeamte und 76 Verwaltungsbeamte oder Verwaltungsangestellte tätig. Davon haben 22 Beschäftigte eine Aufgabe in zwei oder mehreren Arbeitsgruppen.

Zu 3.:
Die in den Arbeitsgruppen Tätigen kommen aus allen Bereichen der Polizei.

Zu 4.:
Zur Umsetzung der Verwaltungsreform ist - wie fast überall in der Berliner Verwaltung - kein Arbeitsgruppenmitglied von den bisherigen Aufgaben entbunden worden. Auftretende Mehrbelastungen werden durch andere Mitarbeiter der betroffenen Dienststellen aufgefangen.

Zu 5.:
Alle Beschäftigten in den Arbeitsgruppen haben an Informations- und Fortbildungsveranstaltungen zur Verwaltungsreform teilgenommen. Eine Vielzahl davon hat neben einer Multiplikatoren- auch eine Moderatorenausbildung. Weitere Fortbildungskenntnisse gibt es zu den einzelnen Instrumenten der Verwaltungsreform und den Elementen der Kosten- und Leistungsrechnung. Einige Arbeitsgruppenmitglieder, die nicht zu den gezielt eingestellten Controllern gehören, verfügen über betriebs- oder volkswirtschaftliche Ausbildungen oder Grundkenntnisse.

Zu 6.:
In der Berliner Polizei sind 17 Polizeivollzugsbeamte mit den Aufgaben des Controllers betraut. Davon sechs im Controlling zum Berliner Modell. Ein Polizeivollzugsbeamter ist mit der Aufgabe der Kosten-und Leistungsrechnung betraut. Die Qualifikationen der Beamten entsprechen der zu Frage 5. erteilten Antwort.

Zu 7.:
Es wurden sechs Controller eingestellt, die als Dipl. Volkswirte, Dipl. Kaufleute oder als Wirtschaftsingenieur über eine spezielle Qualifikation verfügen.

Berlin, den 12. Februar 2001

In Vertretung
Rüdiger J a k e s c h
Senatsverwaltung für Inneres