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Aktuelle parlamentarische Anfragen:
I. Kleine Anfrage zur Umsetzung der Verwaltungsreform in der Berliner Polizei
Ich frage den Senat:
- Wie hoch ist die Anzahl der Arbeits-, Projekt- und Lenkungsgruppen (im folgenden nur noch "AGs"), die zur Vorbereitung und/oder Umsetzung der Verwaltungsreform in der Berliner Polizei eingerichtet sind/wurden?
- Wie hoch ist die Anzahl der in diesen AGs beschäftigten Beamten, aufgeschlüsselt nach
Verwaltungsbeamten,
Schutzpolizeibeamten,
Kriminalpolizeibeamten?
- Aus welchen Dienststellen kommen diese Beamten und mit welchen Aufgaben waren sie dort betraut?
- Werden diese Aufgaben nun von anderen Beamten erledigt, weil die Arbeit in den AGs eine Aufgabenerledigung in den (entsendenden) Dienststellen verzögert oder verhindert?
- Welche Qualifikationen weisen die in die AGs entsandten Beamten für diese Tätigkeit auf?
- Wieviele Polizeivollzugsbeamte nehmen in der Berliner Polizei Aufgaben des Controlling oder der Kosten-Leistungs-Rechnung wahr und welche Qualifikationen weisen diese Polizeivollzugsbeamten auf?
- Wurden für die Vorbereitung oder Umsetzung der Verwaltungsreform in der Berliner Polizei zusätzliche speziell qualifizierte Dienstkräfte (insbesondere Controller) eingestellt?
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1456
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
In der Berliner Polizei sind 19 ämterübergreifende
Arbeitsgruppen zur Umsetzung der Verwaltungsreform
eingerichtet worden. Davon haben zwei
Arbeitsgruppen ihre Aufgaben abgeschlossen und
wurden aufgelöst. Darüber hinaus bestehen im
Landesschutzpolizeiamt weitere acht-, im Landeskriminalamt
und im Landespolizeiverwaltungsamt je
zwei- sowie in der Landespolizeischule eine weitere interne
Arbeitsgruppe.
Zu 2.:
Die Anzahl der Mitglieder in den Arbeitsgruppen ist
nicht immer gleichbleibend. Durch die Fortschreibung
der Arbeitsaufträge wie auch durch die partielle Einbindung
von Experten können sich Veränderungen
hinsichtlich der Teilnehmerzahl ergeben. Nicht zuletzt
durch Personalfluktuation sind die hier aufgezeigten
Beschäftigten bei der gewünschten Unterteilung nur
eine Momentaufnahme.
In den zur Zeit 30 aktiven Arbeitsgruppen zur
Umsetzung der Verwaltungsreform sind 72 Schutzpolizeibeamte,
25 Kriminalpolizeibeamte und 76 Verwaltungsbeamte
oder Verwaltungsangestellte tätig.
Davon haben 22 Beschäftigte eine Aufgabe in zwei
oder mehreren Arbeitsgruppen.
Zu 3.:
Die in den Arbeitsgruppen Tätigen kommen aus
allen Bereichen der Polizei.
Zu 4.:
Zur Umsetzung der Verwaltungsreform ist - wie fast
überall in der Berliner Verwaltung - kein Arbeitsgruppenmitglied
von den bisherigen Aufgaben entbunden
worden. Auftretende Mehrbelastungen werden durch
andere Mitarbeiter der betroffenen Dienststellen aufgefangen.
Zu 5.:
Alle Beschäftigten in den Arbeitsgruppen haben
an Informations- und Fortbildungsveranstaltungen
zur Verwaltungsreform teilgenommen. Eine Vielzahl
davon hat neben einer Multiplikatoren- auch eine
Moderatorenausbildung. Weitere Fortbildungskenntnisse
gibt es zu den einzelnen Instrumenten der Verwaltungsreform
und den Elementen der Kosten- und
Leistungsrechnung. Einige Arbeitsgruppenmitglieder,
die nicht zu den gezielt eingestellten Controllern
gehören, verfügen über betriebs- oder volkswirtschaftliche
Ausbildungen oder Grundkenntnisse.
Zu 6.:
In der Berliner Polizei sind 17 Polizeivollzugsbeamte
mit den Aufgaben des Controllers betraut. Davon
sechs im Controlling zum Berliner Modell. Ein Polizeivollzugsbeamter
ist mit der Aufgabe der Kosten-und
Leistungsrechnung betraut. Die Qualifikationen
der Beamten entsprechen der zu Frage 5. erteilten
Antwort.
Zu 7.:
Es wurden sechs Controller eingestellt, die als Dipl.
Volkswirte, Dipl. Kaufleute oder als Wirtschaftsingenieur
über eine spezielle Qualifikation verfügen.
Berlin, den 12. Februar 2001
In Vertretung
Rüdiger J a k e s c h
Senatsverwaltung für Inneres

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